Rahmenbedingungen

Allgemeines
Umfang und Kosten
Für psychotherapeutische Sitzungen, inklusive psychotherapeutischer Sprechstunden und probatorischer Sitzungen, ist in der Regel eine Dauer von 50 Minuten vorgesehen.
Bei Vorliegen der Indikation einer Psychotherapie werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Kostenträgern, wie z.B. privaten Krankenkassen oder der Beihilfe, übernommen. Grundsätzlich ist Psychotherapie auch auf eigene Kosten möglich. Hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), welche u.a. online einzusehen ist. Sitzungen finden zu fest vereinbarten Zeiten statt und werden entsprechend für Sie reserviert. Bitte beachten Sie daher, dass bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin Ihnen privat ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden kann, welches nicht von den Krankenkassen erstattet wird.
Gesetzliche Versicherung No.1
Psychotherapeutische Sprechstunde
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt Psychotherapie nach einem bestimmten Ablaufplan. Zu Beginn wird innerhalb psychotherapeutischer Sprechstunden geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und ggf. ein alternatives Versorgungsangebot wie Beratungsstellen, klinische Behandlungen oder rehabilitative Maßnahmen erörtert. Die Wahrnehmung einer Sprechstunde ist mit Ausnahme einer vorherigen stationären Behandlung zwingend erforderlich.


Gesetzliche
Versicherung No.2
Probatorik und Therapie
Im Anschluss an die Sprechstunden müssen vor Aufnahme einer Richtlinienpsychotherapie weiterhin zwei bis vier probatorische Sitzungen folgen, welche der Erfassung der Beschwerden, deren mögliche Entstehungsgeschichte und der aktuellen persönlichen Lebenssituation des/der Patient*in dienen. Neben einer Diagnose wird innerhalb der probatorischen Sitzungen zudem ein möglicher Behandlungsplan erstellt und von Seiten des/der Patient*in sowie der Psychotherapeutin geprüft, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Hieraufhin stellt der/die Patient*in mit Unterstützung der Psychotherapeutin einen Antrag auf Psychotherapie. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse schließt eine Richtlinienpsychotherapie in Form einer Kurzzeit- oder Langzeitbehandlung (bis zu 24 bzw. 60 Sitzungen) an.
PrivatKassen/ Beihilfe
Probatorik und Therapie
Bei anderen Kostenträgern wie beispielsweise privaten Krankenkassen oder der Beihilfe finden sich untereinander abweichende Vorgehensweisen. Meist werden zunächst drei bis fünf probatorische
Sitzungen antragsfrei übernommen. Ich empfehle Ihnen sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse/dem jeweiligen Kostenträger in Verbindung zu setzen
und die individuellen vertraglichen Bedingungen zu erfragen.

FAQ
Bitte melden Sie sich hierfür im Rahmen meiner telefonischen Sprechzeiten. Sollte ich einmal nicht direkt rangehen, befinde ich mich meist bereits in einem Gespräch. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Je nach Kapazität folgt dabei die Vereinbarung eines Erstgespräches, bzw. die Option eines Wartelistenplatzes.
Für die Wahrnehmung eines Sprechstundentermins ist keine Überweisung erforderlich. Für die Beantragung einer Psychotherapie ist jedoch dann die Einholung eines Konsiliarberichts gefordert, z.B. durch Ihre hausärztliche oder psychiatrische Praxis. Näheres hierzu bespreche ich mit Ihnen im Rahmen der Antragsstellung.
Sie dürfen grundsätzlich bei mehreren Psychotherapeut*innen Sprechstundentermine wahrnehmen. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, die für Sie richtige/n Psychotherapeut*in zu finden bzw. einen schnelleren Zugang zu einem Therapieplatz zu erhalten. Auch bei einer einzelnen Psychotherapeut*in können Sie bis zu drei Sprechstundentermine wahrnehmen, um gemeinsam die für Sie beste Behandlungsmöglichkeit zu erörtern.
Im Rahmen der Sprechstunde besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann evtl. zunächst zur ein Wartelistenplatz für einen Therapieplatz oder eine Weiterleitung an eine andere Praxis folgen.
Bitte wenden Sie sich in Notfällen an die 116 117 oder stellen Sie sich in der nächsten psychiatrischen Notaufnahme vor.
Als psychologische Psychotherapeutin bin ich nicht berechtigt Ihnen Medikamente zu verschreiben. Hierzu erfolgt im Rahmen der Psychotherapie eine begleitende Behandlung durch Ihre hausärztliche oder psychiatrische Praxis.